Presse

In der Gründungsphase der Bürgerinitiative Twiste gegen Massentierhaltung unterstützt die Aktionsgemeinschaft Agrarwende Nordhessen e.V. die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort.

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an kontakt@aga-nordhessen.de


Pressespiegel

Hier veröffentlichen wir ausgewählte Berichte zu unserer BI und der geplanten Legehennenanlage.

  • Vom ersten Treffen am 5.12.18 berichtet die WLZ-online.
  • Leserbrief vom 27.12.2018: PDF
  • Der NABU hat große Bedenken wegen Gefahren für die Wasserqualität. WLZ vom 28.12.2018
  • Auf unserer Informationsveranstaltung am 27.12.2018 waren 200 Menschen. Die WLZ berichtet online und in der Printausgabe.
  • BI-Mitglieder besuchten einen Bioland-Hof mit knapp 6000 Legehennen in Twistetal-Elleringhausen. Die WLZ berichtete darüber in ihrer Ausgabe am 22. Januar 2019.
  • „Über 540 Einwendungen gegen Hühnerstall“, WLZ-Artikel vom 11. Februar 2019
  • „Erörterung dauerte vier Tage“, WLZ-Artikel vom 21. März 2019

    dazu wichtige Richtigstellung der BI Twiste:

    In der WLZ vom 21.3.2019 wird über die 4 Erörterungstage ausführlich und ausschließlich aus Sicht des Regierungspräsidiums berichtet bzw. aus Sicht dessen Sprechers, Herr Conrad. Dieser war in den 4 Tagen nur sporadisch anwesend, wiewohl an jedem Tag durchaus neue, interessante Details verhandelt wurden.

    Entscheidender Punkt ist entgegen der Darstellung von Herrn Conrad in der WLZ (die ohne Gegenrede widergegeben wird):

    Der momentane Legehennenbetrieb des Herrn Becker ist illegal. Für die Errichtung des Stalls entlang der Straße hat das Kreisbauamt eine Genehmigung erteilt. Die steht auch nicht zur Diskussion. Illegal ist die Tierzahl, die im Gesamtbetrieb untergebracht ist. Ab 15.000 Hühnern hätte eine Genehmigung nach BImSchG beantragt werden müssen (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung), auch „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ genannt. Dies ist nicht geschehen, und deshalb sind die überzähligen 1.665 Hühner illegal eingestallt.

    So räumte der Sitzungsleiter des RPs ein, dass der Betrieb momentan illegal sei. Das hat mit materiellem Baurecht nichts zu tun. Unangenehm war den RP-Mitarbeitern, dass offensichtlich keine Aufsicht stattfindet. Man werde ggf. mit dem beantragten Vorhaben den Betrieb „nachträglich“ legalisieren – wegen des Prinzips der „Verhältnismäßigkeit“.

    Ob beim Windgutachten, fehlenden Bauplänen oder ungenauen Berechnungen (z.B. des Kotbunkers): Eins ums andere Mal kam der Gutachter des Antragstellers bei den Erörterungsterminen ins Schleudern.

    Leider war kein Berichterstatter der WLZ vor Ort! Im Gegensatz dazu war ein Redakteur des Eder-Diemel-Tipp am ersten Tag anwesend und über die vielen Fehler und Mängel im Antrag sehr erstaunt. Entsprechend ist sein Artikel vom 9. März 2019 ausgefallen:

    Artikel Eder-Diemel-Tipp 9.3.2019
    aus: Eder-Diemel-Tipp vom 9.3.2019